Du willst Geld verdienen – aber du bist noch minderjährig. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt genau, was erlaubt ist und was nicht. Die gute Nachricht: Du darfst deutlich mehr als viele denken. Die wichtige Einschränkung: Deine Schule und deine Gesundheit haben immer Vorrang.
Wer unter 15 Jahre alt ist und noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf grundsätzlich nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es nur für leichte Tätigkeiten von max. 2 Stunden täglich – zum Beispiel Zeitungen austragen oder im familiären Betrieb helfen.
Ab 15 Jahren – oder sobald du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast – öffnen sich deutlich mehr Möglichkeiten. Du kannst einen Minijob oder eine Teilzeitstelle annehmen, sofern die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
| Alter | Tägliche Arbeitszeit | Wöchentliche Arbeitszeit |
|---|---|---|
| 15–17 Jahre (Schüler) | max. 8 Stunden | max. 5 Tage / 40 Std. in Ferien |
| 15–17 Jahre (Schulzeit) | max. 2 Stunden | max. 8 Std./Woche (nach Schule) |
| Ab 18 Jahre | max. 8 Stunden (normal) | keine Jugendschutz-Begrenzung |
Während der Schulzeit gilt: Du darfst maximal 8 Stunden pro Woche arbeiten, und der Job darf frühestens nach dem Schulunterricht beginnen. Arbeit vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends ist für Jugendliche verboten. Ausnahmen gibt es in wenigen Branchen wie Gastronomie (bis 22 Uhr) oder Landwirtschaft.
Wichtig: Die Schule hat immer Vorrang. Wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, Schule zu schwänzen oder deine Hausaufgaben zu vernachlässigen, ist das kein gutes Zeichen – und du hast das Recht, Nein zu sagen.
In den Schulferien sind bis zu 4 Wochen im Jahr Vollzeitarbeit möglich (bis 40 Stunden/Woche). Das ist die beliebteste Zeit für Ferienjobs und Minijobs bei Schülern. Viele Unternehmen stellen gezielt für diese Zeiträume ein – besonders in Einzelhandel, Lagerhaltung und Gastro.
Als Schüler im Minijob (bis 556 €/Monat) bist du in der Regel sozialversicherungsfrei. Lohnsteuer fällt nur an, wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet – was bei einem Schüler-Minijob fast nie der Fall ist. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe an die Knappschaft.
Eine Ausnahme: Wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast und die Gesamtsumme über 556 € steigt, verlierst du den Minijob-Status. Dann gelten normale Sozialversicherungspflichten.
Einige Arbeiten sind für Minderjährige grundsätzlich verboten:
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